CSW – Christliches Sozialwerk gemeinnützige GmbH
Werkstättenverbund - anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen
Dornblüthstraße 30 - 01277 Dresden
§ 1 Geltungsbereich/Vertragsabschluss
1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von uns abgegebenen Angebote und mit uns geschlossenen Verträgen. Soweit unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungen treffen, die denen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden entgegenstehen, sind hierzu gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
2) Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen oder Aufträge, denen kein Angebot unsererseits zugrunde liegt, sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware oder Erfüllung des Auftrages nachkommen.
3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 2 Lieferung/Gefahrübergang
1) Lieferungen gelten ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mit dem Versand ab Werk geht die Gefahr auf den Kunden über. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Kundenwünsche hinsichtlich Versandart und Versandweg finden nach Möglichkeit Berücksichtigung. Dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarten frachtfreien Lieferungen – gehen zu Lasten des Kunden. Vorstehende Regelungen gelten nicht für beim Kunden zu erbringende Dienstleistungen.
2) Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Leistungspflicht.
3) Soweit werkvertragliche Arbeiten am Ort des Kunden vorgenommen werden, hat dieser alle technischen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Arbeiten verzögerungs- und störungsfrei durchgeführt werden können. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, so sind wir nach Ankündigung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen.
§ 3 Lieferzeit/Liefermenge
1) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, beigestellten Produkte sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Termin der Abnahme maßgebend, hilfsweise – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – die Meldung der Abnahmebereitschaft.
3) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn wir ihre Überschreitung nicht zu vertreten haben. Lässt sich in derartigen Fällen nicht absehen, dass wir unsere Leistung innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten erbringen werden können, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sollten die Hinderungsgründe für uns bei Vertragsschluss erkennbar gewesen sein, sind wir zum Rücktritt nicht berechtigt.
4) Teilfertigungen bzw. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 4 Lagerhaltung
1) Im Rahmen unserer Möglichkeiten und zur Sicherung eines reibungslosen Auftragsablaufssind wir auf Wunsch des Kunden bereit, Rohstoffe und Materialen einzulagern. Dies geschieht jedoch ausschließlich auf Gefahr des Kunden.
2) Bei längerfristiger Einlagerung ohne laufende Lieferabrufe durch den Kunden behalten wir uns die Berechnung von Lagergebühren vor.
§ 5 Preise
1) Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Leistungen ab Werk und ohne Verpackung jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2) Wir sind eine nach § 142 SGB IX anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen. 50 % des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages kann nach Maßgabe des § 140 SGB IX auf eine eventuell zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
§ 6 Zahlung
1) Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungserhalt zahlbar.
2) Bei Zahlungsverzug werden wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der gesetzlich geregelten Zinssätze berechnen.
3) Müssen wir aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden unsere Ansprüche als gefährdet ansehen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, dürfen wir unsere Gesamtforderung sofort fällig stellen. Wir sind in den genannten Fällen weiterhin berechtigt, die Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
4) Der Kunde darf gegen unsere Forderungen ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist das Zurückbehaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche.
5) Soweit wir Schecks annehmen, erfolgt die Annahme erfüllungshalber.
§ 7 Mängelansprüche
1) Erweisen sich von uns erbrachte Leistungen als mangelhaft, richten sich die Mängelansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde zunächst nur Nachbesserung verlangen kann. Wir werden die mangelhaften Teile nach unserer Wahl entweder reparieren oder ersetzen.
2) Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde die Vergütung herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Daneben kann der Kunde Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe von § 8 verlangen.
3) Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB beträgt die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen 12 Monate ab dem Gefahrübergang. Bei von uns gelieferten Teilen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, verbleibt es bei den gesetzlichen Fristen. Schadensersatzansprüche bleiben nach Maßgabe von § 8 unberührt.
§ 8 Haftung
1) Für eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit uns weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.
2) In allen übrigen Fällen haften wir, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
3) Bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
4) Die Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
5) Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen uns ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1) Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.
2) Der Kunde ist gegen Abtretung der sich hieraus ergebenden Ansprüche befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Bei Weiterverkäufen auf Kredit hat sich der Kunde gegenüber dem Endabnehmer das Eigentumsrecht vorzubehalten.
3) Der Kunde ist zur Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände verpflichtet. Er wird diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl versichern. Auf Verlangen ist uns die Versicherungspolice zur Einsicht zu übermitteln. Der Kunde tritt uns im Voraus die Ansprüche gegen die Versicherung ab.
4) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.
5) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Vorbehaltseigentums aufgewendet werden müssen.
§ 10 Reinigungsleistungen
1) Das Reinigungsergebnis hängt stets von den Eigenschaften des Reinigungsgutes sowie den zu entfernenden Flecken und dem zu entfernenden Schmutz sowie den für die Reinigung zur Verfügung stehenden Reinigungsmitteln ab. Wir übernehmen daher keine Gewähr für ein bestimmtes Reinigungsergebnis.
2) Das CSW kann das Reinigungsgut vor der Annahme prüfen. Das CSW kann die Reinigung des Reinigungsgutes ablehnen, wenn es für das CSW offensichtlich erscheint, dass die vom CSW oder zur Verfügung stehenden Reinigungsmethoden und/oder -mittel für die Reinigung der Textilien ungeeignet sind.
3) Das CSW ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die das CSW nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit der Färbungen und Drucke, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder das CSW dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann. Reinigungsgut was nicht mit einem Pflegekennzeichen ausgestattet ist, wird vom CSW ohne jegliche Haftung bearbeitet, die Bearbeitung erfolgt ausschließlich auf Kundenrisiko.
4) Das CSW ist verpflichtet, für das Reinigungsgut die passende Reinigungsmethode auszuwählen, Maßgebend ist das Pflegekennzeichen am Reinigungsgut von Herstellern. Das CSW kann sich bei der Auswahl der Reinigungsmethode auf den Pflegehinweis verlassen, der sich auf den an dem Reinigungsgut angebrachten Etiketten befindet, es sei denn, dass der Kunde dem CSW anders lautende Anweisungen gibt.
5) Der Kunde hat dem CSW bei Annahme des Reinigungsgutes durch das CSW auf die Beschaffenheit und das Material des Reinigungsgutes sowie sonstige Besonderheiten, die bei der Reinigung des Reinigungsgutes zu beachten sind (z.B. Schmutz, Schäden, bestimmte Fleckenstellen etc.), hinzuweisen. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände und Objekte vor der Annahme durch das CSW aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Metall- und Plastikgegenstände sowie Papier.
6) Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei der Rückgabe zu identifizieren und eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe.
7) Das CSW gewährleistet, dass das Reinigungsgut ordnungsgemäß mit den geeignetsten Reinigungsmethoden behandelt wird, die dem CSW zur Verfügung stehen.
8) Die Haftung durch das CSW ist ausgeschlossen für normalen Verschleiß, Schrumpfung, sowie Verlust und Beschädigung von Knöpfen, Schnallen, Reißverschlüssen, Gummibesatz, Krawatten, Polster und anderen an dem Reinigungsgut angebrachten Gegenständen.
§ 11 Urheberrechte, Entwürfe und Werkzeuge bei Druckaufträgen
1) Der Kunde garantiert, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an uns übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist. Der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).
2) Druckfilme, Lithografien, Datenträger, Stanzen, Prägeplatten, Kopiervorlagen, Muster, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und dergleichen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben bei uns. Entwürfe der WfbM dürfen nicht vervielfältigt, abgezeichnet, nachgeahmt oder dritten Personen zugänglich gemacht werden.
3) Für fremde Druckstücke, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Kunden nicht innerhalb von vier Wochen abgeholt werden, übernehmen wir keine Haftung.
§ 12 Erfüllungsort/Gerichtsstand
1) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist Dresden. Verbrauchern gegenüber gilt dies, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
2) Der Kunde kann daneben - nach unserer Wahl - auch an seinem Sitz verklagt werden.
§ 13 Datenschutz
1) Das CSW erhebt, speichert und nutzt die persönlichen Daten des Kunden unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere des BDatenSchG ausschließlich zur Auftragsabwicklung sowie zur Information über neue Angebote. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.
§ 14 Schlussbestimmungen
1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Besteller nicht.
2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – soweit nicht dispositives Gesetzesrecht Anwendung findet - eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.
Unbeschadet unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weisen wir unsere Vertragspartner mit diesem Zusatz darauf hin, dass wir jederzeit vom Vertrag zurücktreten können, wenn 1. gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner jeweils gültigen Fassung verstoßen wird, 2. es sich um Waren, Produkte, Dienstleistungen u. ä. handelt, deren Aufmachung, Inhalt, Art u. ä. rassistisch, sexistisch, illegal, ethnisch oder religiös hetzerisch sind und die dazu geeignet sein können, gegen die verfassungsgemäße Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, die Würde des Menschen und seine Unversehrtheit an Leib und Seele, sowie die christliche Werteordnung zu verstoßen.